Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die individuelle Situation der wissenschaftlich tätigen Frauen sowie Studentinnen an der Dualen Hochschule zu verbessern und einer Benachteiligung von Frauen entgegen zu wirken. Dies gilt für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen und auch für die Umsetzung und Fortschreibung der „Frauenförderpläne“. Die Gleichstellungsbeauftragte achtet auch darauf, dass bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule die Belange von Frauen angemessen vertreten werden.


