Fakultät Wirtschaft - Rechnungswesen Steuern Wirtschaftsrecht

Fristen und Termine im Studienangebot Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen / BWL - Steuern und Prüfungswesen

Allgemeine Termine

Terminübersicht*
BetrifftDatum /FristBezeichnungAnmerkungen
AlleMontag, 19.09.2011Arbeitskreissitzungab 10:00 Uhr
AlleMontag, 19.09.2011Dozententreffenab 15:00 Uhr

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Kursspezifische Termine

Terminübersicht*
BetrifftDatum/FristBezeichnungAnmerkungen
SP 09Freitag, 13.01.2012Präsentation 2. Projektarbeit
SP 10Montag, 12.03.2012Themeneinreichung 2. ProjektarbeitBitte beachten Sie § 9 StuPro.
BStUF 11Donnerstag, 05.04.2012Themeneinreichung 1. ProjektarbeitBitte beachten Sie § 9 StuPro.
SP 09Montag, 16.04.2012Abgabe des Ablauf- und Reflexionsberichts (3. Studienjahr)Bitte beachten Sie § 9 StuPro.
SP 10Montag, 30.04.2012Themenvergabe und Bekanntgabe des wissenschaftlichen Betreuers 2. ProjektarbeitBitte beachten Sie § 9 StuPro.
SP 09Montag, 07.05.2012Themeneinreichung BachelorarbeitBitte beachten Sie § 9 StuPro.
BStUF 11Freitag, 25.05.2012Themenvergabe und Bekanntgabe des wissenschaftlichen Betreuers 1. ProjektarbeitBitte beachten Sie § 9 StuPro.
BStUF 11Montag, 03.09.2012Abgabe der 1. ProjektarbeitBitte beachten Sie § 9 StuPro.
BStUF 11Montag, 03.09.2012Abgabe des Ablauf- und Reflexionsberichts (1. Studienjahr)Bitte beachten Sie § 9 StuPro.
SP 10Montag, 26.11.2012Abgabe des Ablauf- und Reflexionsberichts (2. Studienjahr)Bitte beachten Sie § 9 StuPro.
SP 10Montag, 26.11.2012Abgabe der 2. ProjektarbeitBitte beachten Sie § 9 StuPro.
SP 09Freitag 06.07.2012Themenvergabe und Bekanntgabe des wissenschaftlichen Betreuers BachelorarbeitBitte beachten Sie § 9 StuPro.
SP 09Freitag 28.09.2012Abgabe der BachelorarbeitBitte beachten Sie § 9 StuPro.

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*Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

Auszug aus § 9 Abs. 1 StuPrO idF vom 18.05.2009 und idF vom 22.09.2011:

"(1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit der Note “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn die zu prüfende Person zu dem Prüfungstermin ohne wichtigen Grund nicht erscheint oder nach Beginn der Prüfung ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Soweit für eine selbstständig und ohne Aufsicht zu erstellende Prüfungsleistung ein Abgabetermin festgelegt ist, gilt die Prüfungsleistung als mit der Note “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn die Prüfungsleistung ohne wichtigen Grund nicht bis zum Abgabetermin erbracht ist. Werden festgesetzte Fristen zur Anmeldung von Themen für eine selbstständig und ohne Aufsicht zu erstellende Prüfungsleistung ohne wichtigen Grund nicht eingehalten, gilt die damit nicht fristgerecht angemeldete Prüfungsleistung ebenfalls mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Der für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachte wichtige Grund muss der Studienakademie oder dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. 5Bei Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen; in Zweifelsfällen kann die Studienakademie ein Attest eines von ihr benannten Arztes verlangen. "

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