Fristen und Termine im Studienangebot Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen / BWL - Steuern und Prüfungswesen
Inhaltsübersicht
Allgemeine Termine
| Betrifft | Datum /Frist | Bezeichnung | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Alle | Montag, 19.09.2011 | Arbeitskreissitzung | ab 10:00 Uhr |
| Alle | Montag, 19.09.2011 | Dozententreffen | ab 15:00 Uhr |
Kursspezifische Termine
| Betrifft | Datum/Frist | Bezeichnung | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| SP 09 | Freitag, 13.01.2012 | Präsentation 2. Projektarbeit | |
| SP 10 | Montag, 12.03.2012 | Themeneinreichung 2. Projektarbeit | Bitte beachten Sie § 9 StuPro. |
| BStUF 11 | Donnerstag, 05.04.2012 | Themeneinreichung 1. Projektarbeit | Bitte beachten Sie § 9 StuPro. |
| SP 09 | Montag, 16.04.2012 | Abgabe des Ablauf- und Reflexionsberichts (3. Studienjahr) | Bitte beachten Sie § 9 StuPro. |
| SP 10 | Montag, 30.04.2012 | Themenvergabe und Bekanntgabe des wissenschaftlichen Betreuers 2. Projektarbeit | Bitte beachten Sie § 9 StuPro. |
| SP 09 | Montag, 07.05.2012 | Themeneinreichung Bachelorarbeit | Bitte beachten Sie § 9 StuPro. |
| BStUF 11 | Freitag, 25.05.2012 | Themenvergabe und Bekanntgabe des wissenschaftlichen Betreuers 1. Projektarbeit | Bitte beachten Sie § 9 StuPro. |
| BStUF 11 | Montag, 03.09.2012 | Abgabe der 1. Projektarbeit | Bitte beachten Sie § 9 StuPro. |
| BStUF 11 | Montag, 03.09.2012 | Abgabe des Ablauf- und Reflexionsberichts (1. Studienjahr) | Bitte beachten Sie § 9 StuPro. |
| SP 10 | Montag, 26.11.2012 | Abgabe des Ablauf- und Reflexionsberichts (2. Studienjahr) | Bitte beachten Sie § 9 StuPro. |
| SP 10 | Montag, 26.11.2012 | Abgabe der 2. Projektarbeit | Bitte beachten Sie § 9 StuPro. |
| SP 09 | Freitag 06.07.2012 | Themenvergabe und Bekanntgabe des wissenschaftlichen Betreuers Bachelorarbeit | Bitte beachten Sie § 9 StuPro. |
| SP 09 | Freitag 28.09.2012 | Abgabe der Bachelorarbeit | Bitte beachten Sie § 9 StuPro. |
*Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Auszug aus § 9 Abs. 1 StuPrO idF vom 18.05.2009 und idF vom 22.09.2011:
"(1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit der Note “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn die zu prüfende Person zu dem Prüfungstermin ohne wichtigen Grund nicht erscheint oder nach Beginn der Prüfung ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Soweit für eine selbstständig und ohne Aufsicht zu erstellende Prüfungsleistung ein Abgabetermin festgelegt ist, gilt die Prüfungsleistung als mit der Note “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn die Prüfungsleistung ohne wichtigen Grund nicht bis zum Abgabetermin erbracht ist. Werden festgesetzte Fristen zur Anmeldung von Themen für eine selbstständig und ohne Aufsicht zu erstellende Prüfungsleistung ohne wichtigen Grund nicht eingehalten, gilt die damit nicht fristgerecht angemeldete Prüfungsleistung ebenfalls mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Der für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachte wichtige Grund muss der Studienakademie oder dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. 5Bei Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen; in Zweifelsfällen kann die Studienakademie ein Attest eines von ihr benannten Arztes verlangen. "




