Häufig gestellte Fragen
Gibt es einen NC oder eine Aufnahmeprüfung?
Grundsätzlich nicht. Jedenfalls dann, wenn Sie folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) und
- Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen
Studienwillige müssen sich also zunächst nicht bei der Dualen Hochschule, sondern bei einem Ausbildungsbetrieb bewerben.
Einen NC bzw. eine Aufnahmeprüfung gibt es jedoch in den Fällen, wo man ohne Abitur bzw. fachgebundener Hochschulreife studieren möchte. (vgl. dazu die nächsten beiden Fragen)
Reicht die Fachhochschulreife?
Voraussetzung für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ist die allgemeine Hochschulreife, oder die dem gewählten Studiengang entsprechende fachgebundene Hochschulreife.
Über einen zusätzlichen Eignungstest können auch Bewerber mit Fachhochschulreife zum Studium an der DHBW zugelassen werden. Die Teilnahme am Eignungstest beantragen Bewerber mit FH-Reife direkt beim Prüfungsamt unter Angabe des angestrebten Studiengangs. Ein Merkblatt sowie ein Anmeldeformular für Studienbewerber mit FH-Reife kann hier heruntergeladen werden. Für die DHBW Mosbach (auch für den Campus Bad Mergentheim) ist der Antrag zu richten an das Prüfungsamt in Mosbach, Lohrtalweg 10. Über Ort und Zeitpunkt des Eignungstests werden die Bewerber informiert. Unbeschadet von den gesetzlichen Regelungen steht es es den Ausbildungspartnern frei, die Voraussetzungen von Bewerbern näher zu bestimmen oder einzuschränken. Zum Beispiel können sie selbstverständlich weiterhin nur Bewerber mit allgemeiner bzw. fachgebundener Hochschulreife akzeptieren.
Des weiteren können Sie ohne Eignungstest zugelassen werden, wenn Sie nach der Fachhochschulreife erfolgreich ein Fachhochschulstudium abgeschlossen haben. Dann müssten Sie Ihrem Immatrikulationsantrag den entsprechenden Nachweis beifügen.
Wie funktioniert das Zulassungsverfahren nach der BerufsHVZO?
Eine weitere Möglichkeit der Zulassung ohne Abitur und "auf Antrag" ermöglicht die Berufstätigenhochschulzugangsverordnung. (BerufsHZVO)
Diese greift, wenn Sie eine Lehre gemacht, vier Jahre im Beruf gearbeitet und eine zur gewünschten Studienrichtung passende berufliche Fortbildung (typischerweise Meisterabschluss) abgeschlossen haben. Diese Leistungen werden als der "allgemeinen Hochschulreife entsprechend" erachtet.
Den Text der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) können Sie downloaden, ebenso
die zugehörigen Informationen des Wissenschaftsministeriums
sowie das Merkblatt der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mosbach.
Das generelle Verfahren der Zulassung nach der BerufsHZVO wird hier nicht erklärt, wohl aber der häufigste Fall, der in unserem Studiengang angefragt wird: Sie sind Koch/ Küchenmeister, haben aber kein Abitur.
Folgende Schritte sind notwendig, um zum Studium zugelassen zu werden:
- Sie schicken Ihre beglaubigten Schul- und Ausbildungszeugnisse z.H. Herrn Phillipp Wettling - Prüfungsamt - Duale Hochschule Baden-Württemberg Mosbach, Lohrtalweg 10, 74821 Mosbach.
Herr Wettling prüft Ihre Unterlagen und gibt im positiven Fall die Stufe 2 frei: - Sie führen mit der Studiengangsleitung Prof. Dr. Sabine Woydt in Bad Mergentheim ein "studienfachliches Beratungsgespräch".
Danach entscheiden Sie, ob Sie sich weiter um Zulassung bewerben wollen. Im positiven Fall zündet Stufe 3: - Sie gehen zur zentralen Eignungsprüfung für alle Hochschulstandorte in Baden Württemberg nach Karlsruhe (jeweils im Frühjahr). Sie umfasst einen Deutschaufsatz, eine Englisch- und eine fachspezifische Prüfung sowie eine mündliche Prüfung. Bestanden haben Sie mit mind. 4,0
Im positiven Fall geht es weiter zu Stufe 4: - Sie nutzen die Zeit bis zum Studienbeginn, um Ihre Mathe-Kenntnisse aufzufrischen. Was man bis zum Studienstart wissen muss, finden Sie hier.
- Wenn Sie Ihr Zulassungszertifikat erhalten, reichen Sie es zusammen mit Ihrem Ausbildungsvertrag bei uns in Bad Mergentheim zur Einschreibung ein. Und dann kann es wirklich losgehen...
Wie viele Studierende werden Sie in das erste Semester aufnehmen?
Die Studierendenzahl ist auf 30 pro Studienjahrgangsgruppe begrenzt.
Bis wann muss man sich eingeschrieben haben?
Richtdatum ist der 15. Juli*; bis dahin sollten Sie einen Ausbildungsvertrag zur Einschreibung bei uns vorlegen.
Allerdings sind vorher eine Reihe Dingen zu erledigen - mit dem Einschreiben allein ist es an der Dualen Hochschule nicht getan.
- Sie brauchen einen ausbildungswilligen Betrieb
- Der Betrieb muss Sie als BewerberIn annehmen und einen Ausbildungsvertrag mit Ihnen abschließen wollen.
- Der Betrieb muss von der Dualen Hochschule als Ausbildungsbetrieb zugelassen werden (oder bereits zugelassen sein).
Zwischen Stufe 1 und 2 sollten Sie den Kontakt zwischen Ausbildungsbetrieb und Duale Hochschule herstellen.
*Richtdatum heißt: Solange noch Plätze frei sind, können Sie sich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch einschreiben.
Was mache ich später als "Bachelor Food Management"?
Der Studiengang bereitet auf folgende - beispielhaften - Tätigkeiten vor:
- Kaufmännische Leitung von (kleineren) Betrieben der Gastronomie sowie Unternehmen der Lebensmittelzulieferung und -verarbeitung.
Beispiele: Restaurantleitung, Leitung eines Coffee-Shops, Geschäftsführung einer Ölmühle oder Rösterei. - Funktionsaufgaben bei größeren Unternehmen, die die Gastronomie beliefern mit Nahrungs- u. Genussmitteln, Getränken, Tischkultur (Besteck, Glas, Geschirr), Informationen (Fachzeitschriften, Webdienste).
Funktionsaufgaben sind z.B. Marketing, PR, Einkauf, Logistik, Personal, Vertrieb.
Einige Beispiele: Produktmanagement Tiefkühlmenüs, Kundenberatung Großküchenausstatter, Projektmanagement Fruchtzubereitung, Pressestelle Winzergenossenschaft, Personalabteilung Food Service, Vertrieb Getränkeindustrie, Content-Management einer Homepage für gesunde Ernährung, Controlling Produktentwicklung, Konzeption, Kalkulation und Organisation kulinarischer Events.
Wie finde ich einen Ausbildungsbetrieb?
Grundsätzlich kommt jedes Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft als Ausbildungsbetrieb in Frage.
Wenn Sie sich eigeninitiativ bei einer Firma Ihrer Wahl bewerben, haben Sie die besten Aussichten einen "Ausbildungsplatz zum Studium an der Dualen Hochschule" zu bekommen.
Firmen, die ihrerseits einen Ausbildungsplatz anbieten möchten, führen wir unter der Rubrik Firmen- Ausbildungsplätze auf.
Die Firmenliste mit aungebotenen Ausbildungsplätzen für das kommende Studienjahr befindet sich derzeit im Aufbau.
Die Liste anerkannter Ausbildungsbetriebe bietet einen Anhaltspunkt, welche Unternehmen als Ausbildungsbetrieb in Frage kommen.
Wenn Sie sich frühzeitig (ab Okt./Nov. des Vorjahres) bei den Firmen bewerben, haben Sie genügend Vorlauf, um dort evtl. ein Praktikum zu machen, was in vielen Fällen - vor allem in der Gastronomie - erwartet wird und sinnvoll ist, bevor man sich auf drei gemeinsame Jahre einlässt.
Ab wann kann man sich für das nächste Studienjahr bewerben?
Viele Partnerbetriebe starten im Oktober des Vorjahres bereits mit der Personalauswahl für das kommende Studienjahr.
Aus Sicht der Dualen Hochschule gibt es keine besonderen Fristen, lediglich der Grundsatz, dass, wer zuerst kommt, zuerst seinen Studienplatz sicher hat.
Wer einen Ausbildungsplatz hat, aber noch kein Abitur, kann trotzdem schon die Einschreibung beantragen, um sich einen Platz zu sichern. Die Einschreibung ist dann so lange schwebend, bis die beglaubigte Kopie eingegangen ist, was Schulabgängern i.d.R. bis zum 15.07. des laufenden Jahres möglich ist.
Wann bin ich im Betrieb, wann an der Dualen Hochschule?
Die Ausbildungszeiten der Theorie- und Praxisphasen sind im sog. Blockplan geregelt.
Diesen finden Sie hier.
Gibt es einen Ausbildungsrahmenplan für die Praxisphasen im Betrieb?
Ja. Die Studienordnung regelt, was in den Praxisphasen vermittelt werden muss: in den ersten vier Semestern des Grundstudiums sind das die Bereiche Leistungserstellung, Marketing, Rechnungswesen, Organisation, für die beiden Hauptstudiumssemester sind Wahlstationen vorgesehen. Die Ausbildungsbetriebe erhalten von uns Empfehlungen, wo die Studierenden in den Praxisphasen eingesetzt werden sollen. Daraus wird ein Ausbildungsplan erstellt, der zusammen mit dem Ausbildungsvertrag bei uns eingereicht werden soll.
Welche Kosten fallen für ein Studium an?
Der Betrieb muss Ihnen eine Ausbildungsvergütung bezahlen, die an die tariflichen/ branchenüblichen Ausbildungsvergütungen angelehnt ist. Sie dürfen nicht schlechter als ein HWK-/ IHK-Azubi gestellt sein. Die Vergütung ist über die gesamte Zeit zu zahlen, also auch in den Monaten, in denen Sie an der DHBW sind. Die Vergütung kann in der Höhe über die drei Jahre gestaffelt sein.
Sie selbst müssen pro Semester 500 Euro Studiengebühr sowie pro Studienjahr 80 Euro Verwaltungskostenbeitrag und 30 Euro Studentenwerksbeitrag bezahlen.
Der Betrieb muss an die Duale Hochschule keine Gebühren entrichten. Wir freuen uns aber über jede Unterstützung, wie z.B. Mitwirkung an Prüfungsausschüssen oder Lehrplankomissionen, Hospitationsangebote, Spenden etc.
Bekomme ich auch Urlaub bzw. vorlesungsfreie Zeit?
Häufig wird auch noch die Frage nach dem Urlaub gestellt: Sie haben Anspruch auf einen "ganzen" Jahresurlaub, auch wenn Sie 2 x ca. 12 Wochen zum Studieren weg sind. Der Blockplan (s.o.) zeigt die Anwesenheitszeiten im Betrieb, die gleichzeitig die potenziellen Urlaubswochen beinhalten.
Werden Studienleistungen von anderen Hochschulen angerechnet?
Nein. Da wir eine duale Hochschule sind, deren Studienkonzept auf der Verzahnung von Theorie- und Praxisphasen beruht, und weil unsere Vorlesungen als Blockunterricht durchgeführt werden, können auswärtige Studienleistungen nicht angerechnet werden.
Im Zweifelsfall profitieren Sie als "Wiederholer(in)" davon, dass Sie eine Inhalt bereits zum zweiten Mal hören und dadurch leichter gute Noten erzielen können.
Wie ist der Zusammenhang mit der Deutschen Akademie für Kulinaristik?
Dass es einen Bachelor-Studiengang Kulinaristik geben müsse, war eine Idee der Gründer der Deutschen Akademie für Kulinaristik, deren Geschäftsstelle seit einigen Jahren in Bad Mergentheim ist. Dass diese Idee nun Wirklichkeit ist, ist der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mosbach und ihrer DHBW Mosbach Campus Bad Mergentheim zu verdanken.
Planung, Konzeption und Realisierung wurden in nur einem Jahr von der Dualen Hochschule geleistet. Die Deutsche Akademie für Kulinaristik war für die kulturwissenschaftlichen Themenfelder beratend tätig. Und viele der Dozenten in diesen Themen sind auch Mitglied in der Deutschen Akademie für Kulinaristik.
Manche verwechseln die beiden Einrichtungen, weil sie beide „Akademie“ heißen und beide „irgendwie“ mit Kulinaristik zu tun haben.
Studieren kann man „Kulinaristik“ in Deutschland (bislang) nur an der Dualen Hochschule. Die Deutsche Akademie ist eine virtuelle Akademie, ein Zusammenschluss von Wissenschaftlern, die an verschiedenen Einrichtungen Vorträge halten oder sonstige Dienstleistungen erbringen. Geplant ist, dass die Deutsche Akademie über die Steinbeis-Universität Berlin einen Master-Studiengang Kulinaristik anbietet. Dieser wäre – anders als der Bachelor-Studiengang an der Dualen Hochschule - berufsbegleitend. Das Bachelor-Studium an der Dualen Hochschule ist dem gegenüber berufsqualifizierend.
Anbieterin und Verantwortliche für den Studiengang Bachelor of Arts mit der Vertiefung in Food Management und Kulinaristik ist allein die Duale Hochschule Baden-Württemberg Mosbach/ Bad Mergentheim als staatliche Hochschuleinrichtung.
Der Studiengang ist voll akkreditiert, d.h. der Abschluss hat europaweite Gültigkeit und ermöglicht mit seinem Abschluss im Wert von 210 sog. Credit Points die Aufnahme eines fach-verwandten, weiterführenden Studiums an allen dem Bologna-Prozess angeschlossenen Einrichtungen.




