Was möchten Sie noch wissen?
Wer ist mein Ansprechpartner?
Für alle Fragen rund um die Einstellung stehen Ihnen die Studiengangsleiter unserer Studienangebote zur Verfügung. Natürlich finden Sie auf unserer Website die erforderlichen Kontaktinformationen.
Welche Anforderungen muss ein Ausbildungsunternehmen erfüllen?
Ausbildungsstätten, die mit der Dualen Hochschule kooperieren, müssen personell und sachlich geeignet sein, die Inhalte der betrieblichen Ausbildung zu vermitteln. Dies bezieht sich auf die fachliche Eignung des Ausbildungspersonals sowie die Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte. In Abstimmung mit der jeweiligen Leitung des Studiengangs und den Personal- oder Ausbildungsverantwortlichen des Unternehmens lassen sich die Fragen der Eignung, den Kapazitäten und der Anerkennung klären.
Sollte ein Untenehmen einzelne Anteile der betrieblichen Ausbildung nicht durchführen können, besteht prinzipiell die Möglichkeit, Studierende für diese Zeit in einem kooperierenden Betrieb auszubilden. Details sind mit der jeweiligen Leitung des Studiengangs zu besprechen.
Weitere Details und mehr nützliche Informationen finden Sie im Downloadbereich.
Wie wird die Ausbildung vergütet?
Von ihren Ausbildungsfirmen erhalten die Studierenden über die vollen drei Jahre der theoretischen und praktischen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung. Diese wird zwischen Bewerberin bzw. Bewerber und Ausbildungsunternehmen vereinbart. Als angemessene Ausbildungsvergütung ist mindestens die tarifliche Vergütungsregelung zugrunde zu legen.
Müssen wir unsere Studentin bzw. unseren Studenten später fest anstellen?
Nein. Sie haben keine Verpflichtung zur Übernahme, allerdings: die meisten Ausbildungsunternehmen (ca. 80%) tun es. Umgekehrt gilt genauso: die meisten Studierenden bleiben bei "ihrem" Ausbildungspartner. Das spricht für sich selbst.
Haben wir etwas vergessen?
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