Status, Vergütung und soziale Absicherung

Studierende in einer Vorlesung

Ihr Status 

Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren, so sind Sie gleichzeitig Studierender und Angestellter Ihres Ausbildungsunternehmens. 

Ausbildungsvergütung 

Von ihren Ausbildungsfirmen erhalten die Studierenden über die vollen drei Jahre der theoretischen und praktischen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung. Diese wird zwischen Bewerber und Ausbildungsunternehmen vereinbart und muss den Richtlinien des Kuratoriums entsprechen. Das Kuratorium legte in seiner 50. Sitzung vom 23. November 1988 fest, als angemessene Ausbildungsvergütung mindestens die tariflichen Vergütungsregelungen zugrunde zu legen.

Sozialversicherung  

Im Rahmen des mit der Firma abgeschlossenen Arbeits- und Ausbildungsvertrages sind die Studierenden von den Unternehmen sozialversichert und genießen damit den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Bitte beachten Sie hierzu auch die aktuellen Informationen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung). Zudem haben sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Gebühren und Beiträge

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Gebühren und Beiträge im Zusammenhang mit dem Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mosbach: Merkblatt Gebühren (pdf, 37 kB)

Studiengebühren  In Baden-Württemberg sind ab dem Sommersemester 2007 Studiengebühren eingeführt worden. Wer an einer Universität oder an der Dualen Hochschule studiert, zahlt dann pro Semester 500 Euro. Das Land Baden-Württemberg hat dazu ein ausführliches Informationskonzept entwickelt, mit dem alle Studenten auf breiter Basis informiert werden.

Wir haben für Sie die alle wichtige Informationen rund um das Thema Studiengebühren auf unserem Themenportal "Gebühren & Kosten" zusammengestellt.