Finanzierung

Studierende in einer Vorlesung

Organisieren

Finanzierungsmöglichkeiten

Studentinnen und Studenten an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg genießen einen besonderen Status: Sie sind nicht nur Studierende, sondern schließen gleichzeitig einen Vertrag mit ihrem Unternehmen. Von diesem erhalten Sie durchgängig, also auch während der Theoriephase, eine Ausbildungsvergütung.

Darüber hinaus bieten sich den Studierenden weitere Möglichkeiten, eine finanzielle Unterstützung zu beziehen.

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll es jeder/jedem ermöglichen, eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Neigungen und Fähigkeiten gerecht wird - unabhängig von der finanziellen Situation innerhalb der Familie. Als Student der DHBW haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG. Weitere Informationen finden sie auf der Website des Studentenwerks Heidelberg und beim Bundesministerium für Bildung und Forschung: http://www.bafoeg.bmbf.de/. Bei ganz konkreten Fragen und für die Bearbeitung Ihres Antrags ist das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis für Sie zuständig, und zwar unabhängig davon, wo Sie wohnen.

Deutschland Stipendium

Logo Deutschlandstipendium

Voraussichtlich zum Wintersemester 2014/2015 wird sich die DHBW am Deutschlandstipendium-Programm der Bundesregierung beteiligen. Ziel des Programms ist die Unterstützung von besonders begabten und leistungsfähigen Studierenden.

Die genauen Abläufe und Formalitäten für eine Teilnahme werden derzeit von einer landesweiten Arbeitsgruppe erarbeitet. Interessierte Studierende und potenzielle Förderer können sich aber bereits jetzt auf der Website www.deutschland-stipendium.de über das Programm informieren. Wichtige Informationen erhalten Sie auch auf der Website der DHBW.

Für weitere Fragen zur Beteiligung der DHBW am Deutschlandstipendium steht Ihnen Dr. Dagmar Reindl zur Verfügung (E-Mail: reindl(at) dhbw.de, Tel.: 0711 / 320 660 11).

Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene

Das Aufstiegsstipendium ist eine Förderung des Bundes und richtet sich an Fachkräfte mit einer beruflichen Ausbildung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis. Die Bewerbung ist schon vor Beginn eines Studiums und bis zum Ende des zweiten Studiensemesters möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.aufstiegsstipendium.de.